Hygienebeauftragte in der Pflege
In § 5 Abs 3 der Verordnung über die Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (HygMedVO) vom 13. März 2012 (GV. NRW. S. 143) postuliert, dass:
"Hygienebeauftragte in der Pflege staatlich anerkannte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/-pfleger mit mehrjähriger Berufserfahrung [sind]. [und] Die Benennung von Hygienebeauftragten in der Pflege als konkrete Kontaktperson auf jeder Station und in jedem Funktionsbereich [zu erfolgen hat]."
Gerade die seit 2020 existierende Corona-Pandemie macht deutlich wie essentiell die Koordination, Duchführung, Überwachung und Organisation der hygienischen Richtlinien ist. Neben neuen hygienischen Herausforderungen zeigt eine aktuelle Untersuchung der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene, dass die Anzahl der nosokomialen Infektionen (Krankenhausinfektionen) und der Todesfälle daraus deutlich höher ist, als bisher von offizieller Seite verkündet. Jährlich 900.000 Infektionen und mindestens 30.000 Todesfälle belegen, dass Hygiene noch erheblich verbessert werden muss.
Hierzu braucht es gut ausgebildete Fachleute.
Diese Weiterbildung
- schafft Grundlagen der Hygiene im Krankenhaus- und Pflegebereich
- befähigt Sie dazu für Hygieneprobleme Lösungen zu entwickeln.
- aufgrund Ihrer Qualifkation gemeinsam mit der Einrichtungsleitung, der Pflegedienstleitung und den Hygienefachkräften Maßnahmen zur Sicherheit und Verbesserung der Hygiene zu kontrollieren.